line

AGB´s


1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote bzw. Vertragsabschlüsse unseres Unternehmens, im folgenden Auftragnehmer genannt, mit einem Auftraggeber auch auf elektronischem Wege erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers abweichende Bedingungen des Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern nicht als Zustimmung.
Der Auftraggeber stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn, im Zweifel von den Bedingungen des Auftragnehmers auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Auftraggebers unwidersprochen geblieben sind.
Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht berührt.

2. Angebote

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und richten sich an voll geschäftsfähige natürliche Personen, welche das 18. Lebensjahr überschritten haben bzw an juristische Personen. Ein Vertragsangebot eines Auftraggebers bedarf einer Auftragsbestätigung. Letztverbraucher sind an ihr Vertragsangebot für die Dauer von zwei Wochen gebunden. Auch das Absenden der vom Auftraggeber bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.
Werden an den Auftragnehmer Angebote gerichtete, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

3. Preis

Angegebene Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, auch auf Internetseiten ab Betrieb ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Versandkosten und bei Konsumenten inklusive Mehrwertsteuer. Im Falle von offensichtlichen Fehlern bei Preis-, Produkt-, oder Lieferangaben, steht dem Auftragnehmer ab Erkennen des Fehlers binnen zwei Wochen ein Rücktrittsrecht zu, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht binnen einer Woche ab Benachrichtigung mit den geänderten Bedingungen nochmals bestätigt.
Die genannten oder vereinbarten Preise des Auftragnehmers entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder anderer, für die Kalkulation relevante Kostenstellen des Kostenvoranschlages oder zur Leistungserstellung notwendiger, von uns nicht beeinflussbarer Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung verändern, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
Bei Konsumenten gilt dieses Preisanpassungsrechte erst nach Ablauf von 2 Monaten nach Vertragsabschluss, es sei denn, dieses Recht wurde ausdrücklich ausgehandelt.

4. Technische Geschäftsbedingungen

Die Errechnung der für die Preisermittlung relevanten Maße ergibt sich aus den handelsüblichen Gepflogenheiten. Für Verglasungen von Fenster und Fensterwänden, Trennwänden, Dachverglasungen sowie Wandverkleidungen etc. aus Glas gelten die Bestimmungen aus den geltenden Normen und Verglasungsrichtlinien.
Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Die von den Lieferwerten beanspruchten Toleranzen hinsichtlich der Dicke, sonstiger Maße sowie der Fehler, Farb- und Strukturunterschiede usw. gelten auch vom Auftraggeber als genehmigt. Für Verbraucher gilt, dass der Unternehmer eine von ihm zu erbringenden Leistung einseitig ändern oder von ihr abweichen kann, wenn dem Verbraucher diese Änderung beziehungsweise Abweichung zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist, sofern dies mit dem Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt wurde. Hingewiesen wird darauf, dass Unterschiede in Farbton und Struktur bei Flachglas produktionsbedingt sind. Sie können insbesondere bei Nachlieferungen und Reparaturen nicht ausgeschlossen werden und stellen daher keine Mängel dar.
5. Übersendetes Material des Auftraggebers, Urheberrechte
Der Auftraggeber bestätigt, dass anlässlich des Auftrages von ihm übermittelte Skizzen, Pläne oder sonstige Dokumente vom Auftragnehmer auftragsgemäß verarbeitet werden dürfen und hält den Auftragnehmer hinsichtlich allfälliger Urheber- oder sonstiger Rechte auch Dritter vollkommen schad- und klaglos.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen des Auftragnehmers bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen udgl. stets geistiges Eigentum des Auftragnehmers; der Auftraggeber erhält oder erwirbt daran keine wie immer gearteten Werksnutzungs- oder Verwertungsrechte.
Allfällige Übermittlungsfehler bei der elektronischen Übertragung von Daten zwischen den Vertragsparteien gehen nicht zu Lasten des Auftragsnehmers.

6. Datenschutz

Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass folgende Daten, nämlich: Name, Adresse, Telefonverbindung und Email-Adresse zum Zweck der Personalisierung von Webshopangeboten für künftige Besuche im Webshop und zur Kaufabwicklung verarbeitet werden können.
Diese personen- oder firmenbezogenen Daten einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse werden nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Auftraggebers an Dritte, welche nicht in die Auftragsbearbeitung eingebunden sind, weitergegeben.

7. Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Fernabsatz (Webshop)

Widerrufsrecht:

Verbraucher können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware und Erklärung des Widerrufs widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Auftragnehmers.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des erklärten Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

XGLASTEC GmbH
Industriegasse 4
8311 Markt Hartmannsdorf
Austria

Widerrufsfolgen:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben Ihnen alle Zahlungen die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.
8. Garantieerklärung für Isolierglas
Der Hersteller des Isolierglases garantiert für einen Zeitraum von 5 Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt der Lieferung ab Werk des Herstellers – dafür, dass sich zwischen den Scheiben kein wie immer gearteter Beschlag bildet, der eine einwandfreie Durchsicht beeinträchtigt. Diese Garantie verpflichtet nur zum kostenlosen Ersatz der fehlerhaften Isolierglaselemente. Das Ausglasen schadhafter Isolierglaselemente sowie das Einglasen der Ersatzelemente gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dadurch werden gesetzliche Gewährleistungsansprüche nicht berührt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verglasungsvorschriften der Isolierglaserzeugung einzuhalten und die Arbeiten gegen angemessenes Entgelt durchzuführen. Voraussetzung für oben stehende Garantieleistungen ist eine fachgerechte Wartung und Instandhaltung des Rahmens und des Dichtungsmaterials durch den Bauherrn bzw. Auftraggeber.

9. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Ist das KSchG nicht anwendbar, so erfüllt der Auftragnehmer Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Behebung oder durch Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug geraten ist.
Ist das KSchG nicht anwendbar, so ist im Sinne der §§ 377 ff UGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen ab Lieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längsten aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Wird eine Mängelrüge außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG jedenfalls nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Glasbruch ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung oder Garantie erlischt außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG mit Verarbeitung oder Veränderung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber oder durch Dritte.

10. Haftung, Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Anwendungsbereich des KSchG gilt dies nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Gegenständen.
Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat, sofern das KSchG nicht anwendbar ist, der Geschädigte zu beweisen.
Die absolute Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt außerhalb des KSchG 10 Jahre jeweils ab Gefahrenübergang, sofern der Geschädigte innerhalb von sechs Monaten nach Erkennbarkeit des Schadens seine Ansprüche gerichtlich geltend macht.
Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Für die unsachgemäße An- und Verwendung der Ware und des Zubehörs wird keinerlei Haftung übernommen.

11. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschl. aller Nebenforderungen bleibt die Ware – gleich in welchem Zustand – unbeschränkt Eigentum des Auftragnehmers, auch dann, wenn sie im Betrieb des Auftraggebers bearbeitet oder verwendet wird.
Scheck- und Wechselzahlungen haben keine schuldbefreiende Wirkung, sie werden nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt entgegengenommen. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Im Falle einer vom Auftragnehmer genehmigten Veräußerung der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware, erklärt der Auftraggeber schon jetzt, seine Forderung gegen den Erwerber an den Auftragnehmer abzutreten, einen entsprechenden Buchvermerk samt Eintragung in die offenen Postenliste vorzunehmen und den Auftragnehmer umgehend von der Veräußerung zu verständigen.

13. Lieferung / Übernahme

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2 Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber eine angemessene, mindestens 2 weitere Wochen umfassende Nachfrist setzen und gem. § 918 ABGB vom Vertrag zurückzutreten, wenn innerhalb dieser Nachfrist vom Auftragnehmer nicht erfüllt oder die Erfüllung angeboten wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
Zur Leistungsausführung ist der Auftragnehmer erst dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber allen seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Die Arbeiten sind grundsätzlich ab Fertigstellung zu übernehmen. Erfolgt keine formale Übernahme, gelten mangels berechtigter Einwände des Auftraggebers die Arbeiten binnen 3 Tagen ab Fertigstellung als übernommen, wenn dem Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wurde oder aufgrund der Umstände des Falles dem Auftraggeber bekannt sein musste.
Nach Übernahme der Leistung im Sinne dieser Vereinbarung gehen alles Risiken und die Kosten der Lagerung zu Lasten des Auftraggebers. Auch bei erfolgter Teillieferung geht das gesamte Risiko für diese auf den Auftraggeber über.

14. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungenen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.
Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft.
Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro anno zu verrechnen.
Im Verbrauchergeschäft liegt der Verzugszinssatz bei vier Prozentpunkten. Bei Kreditgeschäften mit Konsumenten belaufen sich die Verzugszinsen auf den vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkten pro anno.
Der Anspruch auf Mahn- und Inkassospesen bleibt insofern unberührt, besteht also darüber hinaus.

15. Mahn- und Inkassospesen

Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden notwendigen Kosten zweckentsprechend außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen durch einen Rechtsanwalt bzw. Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze des Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Die Forderung aus den außergerichtlichen Betreibungskosten darf die Forderung aus dem Werkvertrag nicht übersteigen. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen einen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
Darüber hinaus ist im Unternehmergeschäft (siehe oben) jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten beim Auftragnehmer anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen, wenn der Auftragnehmer nicht von seinem Recht auf acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz per anno als pauschalierte Vertragsstrafe Gebrauch macht (siehe oben).

16. Storno

Will der Auftraggeber den Vertrag stornieren, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Stornogebühr von 25 Prozent der Auftragssumme, die sofort fällig ist, zu fordern, wenn der Auftragnehmer nicht auf Erfüllung besteht.

17. Aufrechnung

Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch bei Verträgen, die unter das KSchG fallen, nicht für den Fall der Zahlungsfähigkeit des Auftragnehmers sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung des Auftragnehmers stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

18. Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung

Außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG ist der Auftraggeber bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages, höchstens aber von 25 Prozent berechtigt.
Im Anwendungsbereich des KSchG kann der Auftraggeber seine Zahlung verweigern, wenn die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht wurde oder die Erbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses nicht bekannt waren bzw. nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist.

19. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, wird zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gem. § 104 JN das für den Firmensitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige Gericht in Österreich ausdrücklich vereinbart.
Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

20. Sonstiges

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse sowie bei natürlichen Personen sein Geburtsdatum bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist.
Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand 8200 Gleisdorf. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

XGLASTEC GmbH umschließt die Marken ARTAUF Glastüren, Austria Glas und Glascard.